Liebe SportlerInnen, liebe VereinsmitgliederInnen,
wir freuen uns, dass der Trainingsbetrieb ab sofort wieder stattfinden kann. Laut der 33. Allgemeinverfügung des Landkreises Gießen, die am 27. August in Kraft getreten ist und bis einschließlich 16. September gilt, sind dabei folgende Regeln zu beachten:
- Sporttreibende ab 7 Jahren müssen dem Trainer unaufgefordert einen Negativnachweis vorzeigen (3G-Regeln).
- Es gilt eine Maskenpflicht außerhalb der Matte.
- Die Kontaktdaten werden zur Nachverfolgung erfasst.
Wir freuen uns alle Sporttreibenden wieder auf der Matte zu begrüßen!
Christian Siek
(Bereichsleiter Organisation)